Entschuldigungspflicht bei Krankheit
Wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen Sie die Schule bitte bereits am 1. Tag bis 8.00 Uhr (z.B. telefonisch oder auch per E-Mail). Beachten Sie außerdem die Informationen zur Meldepflicht (Infektionsschutzgesetz).
Nach dem Fehlen muss eine vollständig ausgefüllte schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Bei längeren Erkrankungen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Arzttermine vereinbaren Sie bitte außerhalb der Unterrichtszeiten. Dringende Ausnahmefälle sprechen Sie bitte vorher mit den zuständigen Lehrern ab.